M&A Lexikon

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Anonymisierte Mandantenliste

Anonymisierte Mandantenlisten dienen Kaufinteressenten bei der Bewertung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern dazu, die Struktur des Mandantenstamms hinsichtlich Art (privat, gewerblich), Altersstruktur und Umsatz zu beurteilen.

Asset Deal

Unternehmensübernahme, bei der vom Käufer einzelne Vermögensgegenstände (engl. assets) erworben, jedoch nicht die Gesellschaft als solche. Das Gegenstück dazu stellt der Share Deal dar.

Asset Sales Deal

Unternehmenskauf, bei der der Käufer einen großen Teil des Kaufpreises durch den Verkauf von Aktiva des Kaufobjekts deckt. Indem nicht betriebsnotwendige Aktiva zur Kaufpreisfinanzierung veräußert werden, kann der für die Transaktion bestehende Finanzierungsbedarf verringert werden.

Asset Stripping

Im Anschluss an eine Unternehmensübernahme erfolgende Zerschlagung des Kaufobjekts durch die Veräußerung von Unternehmensbereichen und/oder sonstigen Aktiva des Kaufobjekts.

Beta-Faktor

Der Beta-Faktor erfasst allgemein das systematische Risiko bzw. Marktrisiko eines Investments in Unternehmen/Aktien. Er stellt das Maß dar, das die Schwankung ausdrückt, mit der die Aktienrendite eines Unternehmens mit der gesamten Aktienmarktrendite korreliert. Dabei bedeutet ein Beta-Faktor von 1 ein gleiches Verhalten der Unternehmensrendite wie der Gesamtmarkt. Das Risiko für den Anleger entspricht in diesem Fall dem Risiko des Gesamtmarktes. Einen Beta-Faktor > 1 weisen dagegen überdurchschnittlich risikobehaftete Unternehmen und ein Beta-Faktor < 1 risikoarme Unternehmen auf.

Betriebsmittelkredit

Kurzfristiger Bankkredit, der dafür eingesetzt wird, fristenkongruent einen entsprechenden Kapitalbedarf zu decken. Betriebsmittelkredite dienen primär dazu, den Kauf von (Handels-) Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu finanzieren und werden aus dem Erlös der erworbenen oder produzierten Waren getilgt.

In einer weiteren Begriffsauslegung kann ein Betriebsmittelkredit darüber hinaus auch für die kurz- bis mittelfristige Finanzierung von Investitionen verwendet werden. Um den Betriebsmittelkredit abzusichern, werden dabei üblicherweise die erworbenen Vermögensgegenstande an den Kreditgeber sicherungsübereignet.

Betriebsübergang

Aufgrund eines Rechtsgeschäfts erfolgende Übergabe einer Praxis/Kanzlei, eines Betriebs oder Betriebsteils von einem Alteigentümer an einen neuen Inhaber. Mit dem Betriebsübergang übernimmt der neue Inhaber die Funktion des Arbeitgebers und tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§613a BGB). Aufgrund der durch die mit dem Betriebsübergang verbundenen Rechte, Pflichten und Risiken ist es wichtig, dass der Zeitpunkt des Betriebsübergangs im Kaufvertrag genau spezifiziert wird.

Break-Even-Punkt (Kostendeckungspunkt/Gewinnschwelle)

Der Break-Even-Punkt gibt jenes Absatzvolumen an, in dem die Umsatzerlöse genau gleich den Gesamtkosten sind. Das im Break-Even-Punkt erreichte Absatzvolumen wird daher auch als „kritische Absatzmenge“ bezeichnet. Erst eine Überschreitung der kritischen Absatzmenge führt zu einem Gewinn, wogegen deren Unterschreiten mit einem Verlust einher geht. Bis zum Erreichen des Break-Even-Punkts werden daher sämtliche Deckungsbeiträge dazu verwendet, die anfallenden Kosten zu decken. Break-Even-Punkte lassen sich sowohl für ganze Unternehmen, also auch für Teilunternehmen oder einzelne Projekte berechnen.

Business Angel

Kapitalstarke Privatperson, die Teile ihres Vermögens in Gründungsprojekte oder junge Unternehmen investiert. Business Angels stellen Unternehmensgründern neben Kapital insbesondere auch ihre Erfahrungen und Kontakte zur Verfügung und verbessern meist durch eine regelmäßige Betreuung der Unternehmensgründer die Erfolgswahrscheinlichkeit der Gründungsprojekte. Aus dem Portfoliogedanken heraus beteiligen sich Business Angel in der Regel an mehreren unterschiedlichen Gründungsprojekten, um so einen Risikoausgleich für ihre Gründungsinvestments zu erzielen.

Cash Burn Rate (kurz: Burn Rate)

Die Cash Burn Rate ist ein Maß für den Kapitalverzehr. Gemessen wird die Cash Burn Rate indem der Umfang ausgegebener Währungseinheiten innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (Woche, Monat, Quartal, Jahr) ermittelt wird. Der Begriff der Cash Burn Rate wird insbesondere im Bereich der Unternehmensgründungen verwendet, um zu zeigen, mit welcher Geschwindigkeit das im Rahmen einer Finanzierung eingenommene Kapital ausgegeben wird.

Cash Offer

Übernahmeangebot, bei dem der offerierte Preis pro Aktie in bar ausgezahlt wird.

Cash Flow Deal

Art der Finanzierung einer Unternehmensübernahme, bei der der Kaufpreis im Wesentlichen durch die vom Kaufobjekt erwirtschafteten liquiden Mittel finanziert wird. Zum Einsatz kommt der Cash Flow Deal insbesondere bei Management Buy Outs.

Data Room

Der Data Room ist ein physischer oder virtueller Raum, in dem der Verkäufer eines Unternehmens bzw. das zum Verkauf stehende Unternehmen potentiellen Kaufinteressenten die für die Durchführung eine Due Diligence notwendigen Daten und Informationen zeitlich befristet zur Analyse bereitstellt. Durch die räumliche Trennung des Data Rooms vom restlichen Unternehmensgeschehen des Kaufobjekts wird sichergestellt, dass potentielle Interessenten lediglich auf die im Data Room bereitgestellten Daten und Unterlagen haben, jedoch darüber hinaus nicht auf die Systeme des Unternehmens zugreifen können.

Dienstleistungshonorar (Retainer Fee)

Ist jene Gebühr, die ein Unternehmensvermittler vor oder bei Aufnahme seiner Vermittlungstätigkeit erhebt. Das Dienstleistungshonorar hat zum einen den Zweck, unabhängig vom Vermittlungserfolg, die bei der Vermittlungstätigkeit anfallenden Kosten abzudecken. Zum anderen dient das Dienstleistungshonorar auch dazu, sicherzustellen, dass der Verkäufer, aber auch ein potentieller Käufer ernsthaft an einer Transaktion interessiert ist.

Due Diligence (kurz: DD)

Unter einer Due Diligence (engl. für „gebührende Sorgfalt“) ist eine ausführliche Analyse und Beurteilung der verschiedenen wertrelevanten Aspekte eines Unternehmens zu verstehen, welches ein potentielles Übernahme- oder Investitionsobjekt darstellt. Durchgeführt wird eine Due Diligence somit im Rahmen von Entscheidungen über Investitionen in Form von Unternehmenskäufen oder Unternehmensbeteiligungen. Ziel des potentiellen Investors es, mit Hilfe der Due Diligence das Wesen und die mit dem Investitionsobjekt verbundenen Risiken zu ermitteln. Erst aufgrund der Ergebnisse der Due Diligence ist es einem potentiellen Investor möglich, die Werthaltigkeit eines Unternehmens mit relativ hoher Sicherheit zu beurteilen.

Eine Due Diligence kann sich auf unterschiedliche Bereiche eines Unternehmens beziehen. Zu unterscheiden sind folgende Ausprägungen der Due Diligence-Analysen: (1) finanzwirtschaftliche Due Diligence, (2) rechtliche Due Diligence, (3) steuerliche Due Diligence, (4) umweltbezogene Due Diligence und (5) humanressourcenbezogene Due Diligence. Dabei wird in der Praxis eine Due Diligence üblicherweise unter Einsatz von Checklisten durchgeführt.

Eigenkapitalanforderungen

Eigenkapitalanforderungen stellen bankinterne Vorgaben hinsichtlich des von einem Kreditnehmer im Rahmen der über eine Kreditaufnahme mitzufinanzierenden aufzubringenden Eigenkapitals dar. Neben bankinternen Richtlinien der Kreditinstitute sind hinsichtlich der Eigenkapitalanforderungen auch die Richtlinien der verschiedenen Fördermittelanbieter von Bedeutung.

Equity

Englischsprachige Bezeichnung für Eigenkapital.

Equity Story

Im Rahmen eines Emissionsverfahrens veröffentlichte Dokumentation, die dazu dient die Erfolgsgeschichte des Emittenten, dessen Merkmale und Besonderheiten sowie die von ihm verfolgte Strategie und seine Zukunftsaussichten aufzuzeigen.

Erfolgsabhängiges Honorar (Erfolgshonorar)

Das erfolgsabhängige Honorar wird einem Praxis-/Kanzlei- oder Unternehmensvermittler nach Abschluss einer erfolgreich von ihm vermittelten Transaktion von mindestens einem der Transaktionspartner ausgezahlt. Fällig wird das erfolgsabhängige Honorar in der Regel zum Zeitpunkt der (notariellen) Vertragsunterzeichnung. Zu diesem Zeitpunkt endet üblicherweise die Vermittlungstätigkeit des Vermittlers.

Ertragswertverfahren

Beim Ertragswertverfahren handelt es sich um ein Verfahren zur Bewertung von Unternehmen, bei dem ermittelt wird, welchen Wert die zukünftig den Unternehmenseignern aus dem Unternehmen zufließenden finanziellen Überschüsse (Einzahlungen minus Auszahlungen) zum Bewertungsstichtag haben. Um mittels des Ertragswertverfahrens den Unternehmenswert bestimmen zu können, ist es erforderlich, ausgehend von den Vergangenheitswerten und den konkreten Zukunftsplanungen zunächst für die auf den Bewertungsstichtag folgenden drei bis fünf Geschäftsjahre die zu erwartenden Ein- und Auszahlungen zu bestimmen und jahresgenau zu saldieren. Um die über diesen Detailplanungszeitraum hinausgehenden finanziellen Überschüsse zu erfassen, werden diese als Endwert mittels einer ewigen Rente berechnet. Die einzelnen Jahressalden und der Endwert werden im Anschluss mit Hilfe eines unternehmensspezifisch ermittelten Zinssatzes (Kapitalisierungszinssatz) auf den Bewertungsstichtag abgezinst und summiert. Bestimmend für die Höhe des Kapitalisierungszinssatzes sind dabei sowohl der Zinssatz inländischer, langfristiger Staatsanleihen, ein durch die Spezifika des Unternehmens bestimmter prozentualer Risikozuschlag sowie ein die Wachstumssituation des Unternehmens berücksichtigender Wachstumsabschlag. Wertmindernd berücksichtigt werden dabei üblicherweise auch steuerliche Effekte.

Executive Summary

Das Executive Summary stellt eine kurze Zusammenfassung eines Dokuments dar, das dazu geeignet sein soll, insbesondere Entscheider kurz über den Inhalt des Dokuments zu informieren. Das Executive Summary ist insbesondere Bestandteil von Businessplänen und beinhaltet dort eine kurze Zusammenfassung des Geschäftskonzepts (inklusive der verfolgten Strategie) sowie die aus dem Finanzplan resultierenden Eckzahlen der Unternehmenstätigkeit. Das Executive Summary wird üblicherweise dem Textteil des Geschäftsplans vorangestellt.

Existenzgründung durch Praxis-/Kanzlei- oder Unternehmenskauf

Stellt eine spezifische Ausprägung der Existenzgründung dar, bei der der Existenzgründer nicht dadurch eine selbständige Existenz gründet, indem er ein neues Unternehmen gründet.

Exit

Der Exit stellt den Ausstieg eines Finanzinvestors aus einer Unternehmensbeteiligung dar. Im Rahmen des Exits veräußert der Finanzinvestor seine Anteile an dem betreffenden Unternehmen. Die Geschäftsmodelle der Finanzinvestoren sehen dabei üblicherweise vor, dass mit dem Exit der mit dem Investment verbundene Gewinn realisiert wird.

Exitstrategie

Die Exitstrategie beschreibt das konkrete Vorgehen im Rahmen eines Exits, wobei sowohl ein Rückkauf von Anteilen durch das betreffende Unternehmen, der Anteilsverkauf an einen anderen Finanzinvestor, der Anteilsverkauf über den M&A-Markt (bspw. an einen Wettbewerber) oder auch ein Börsengang mögliche Vorgehensweisen sind.

Feindliche Übernahme (Hostile Takeover)

Unternehmensübernahme, bei der der Kaufinteressent gegen den Willen des Managements des Kaufobjekts das Unternehmen übernehmen will. Feindliche Übernahmen führen oftmals dazu, dass vom Management des Kaufobjekts umfangreiche Maßnahmen zur Abwehr des Kaufvorhabens ergriffen werden. Hierzu zählen sowohl Maßnahmen, die darauf abzielen für den Käufer den Kaufpreis zu erhöhen, als auch solche die eine Restrukturierung bzw. Integration des Zielobjekts in das Unternehmen des feindlichen Übernehmers erschweren.

Fördermittel

Bei Fördermitteln (Subventionen) handelt es sich um Zuwendungen staatlicher Stellen, die dazu dienen, bestimmte politische und/oder wirtschaftliche Zielsetzungen zu erreichen und üblicherweise nicht zurückgezahlt werden müssen, solange die in den Förderbedingungen festgelegten Vorgaben eingehalten werden. Für den Erwerb einer Praxis/Kanzlei oder eines Unternehmens können vielfach verschiedene Fördermittel genutzt werden. Bei der Ermittlung der optimalen Fördermittelkombination sind gegebenenfalls Fördermittelberater behilflich. In Deutschland erfolgt die Subventionierung über Fördermittel in der Regel auf drei unterschiedlichen Wegen, die in der Praxis auch in Kombination vorkommen: (1) direkte Subventionierung durch nicht rückzahlungspflichtige (Einmal-)Zahlungen, (2) Förderung von Bankkrediten durch Subventionierung des vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinssatzes sowie
(3) Förderung von Bankkrediten durch die Stellung von Kreditsicherheiten, aufgrund derer der Kreditnehmer einen geringeren risikoadäquaten Zinssatz zu bezahlen hat oder überhaupt erst kreditwürdig wird.

Freundliche Übernahme (Friendly Takeover)

Unternehmensübernahme, bei der der Kaufinteressent vom Management des Kaufobjekts in seinem Übernahmevorhaben unterstützt wird.

Fusion

Zusammenschluss von mindestens zwei Praxen, Kanzleien oder Unternehmen, wobei mindestens eine der Parteien ihre rechtliche Selbständigkeit verliert. Wird dabei ein Unternehmen auf ein anderes verschmolzen, wird dies als Fusion durch Aufnahme bezeichnet. Eine Fusion durch Neubildung liegt dagegen dann vor, wenn die fusionierenden Unternehmen in eine neu zu gründende Gesellschaft eingebracht werden.

Geschäftsplan/Businessplan

Im Geschäftsplan (synonym: Businessplan) eines Unternehmens werden die Vorhaben des Unternehmens, die daraus abgeleiteten Unternehmensziele sowie die Wege, wie die Unternehmensziele erreicht werden sollen, aufgeführt und quantifiziert. Ein Geschäftsplan setzt sich üblicherweise aus zwei Bestandteilen zusammen: (1) einem Textteil, in dem die Wettbewerbssituation sowie die verschiedenen Aspekte des Geschäftskonzepts des Unternehmens beschrieben werden und (2) einem Finanzteil, in dem das Geschäftskonzept des Unternehmens zahlenmäßig abgebildet wird. Der sachgerechte Aufbau und Umfang eines Geschäftsplans wird durch den mit dem Geschäftsplan verfolgten Zweck und die Größe des Unternehmens bestimmt.

Von besonderer Bedeutung ist die Erstellung eines Geschäftsplans im Bereich der Existenzgründung wie auch bei der Unternehmensfinanzierung. Bei Existenzgründern bildet der Geschäftsplan das Handlungsgerüst für den Aufbau des Unternehmens. Insbesondere wird anhand der Finanzplanung deutlich, ob das Gründungkonzept realistisch und  finanziell tragfähig ist.

Sowohl für die Finanzierung einer Existenzgründung als auch für die Unternehmens- bzw. Projektfinanzierung ist die Erstellung eines Geschäftsplans unerlässlich, wenn Kapital von Banken oder unabhängigen Eigenkapitalgebern (Private Equity-Gesellschaften, Business Angels usw.) aufgenommen werden soll. Diese verlangen grundsätzlich die Vorlage eines Businessplans durch den Kapitalsuchenden, um dessen Erfolgspotential und Geschäftsrisiko abschätzen zu können.

Going Privat

Mit einem Going Privat wird die Transformation eines Unternehmens von einem börsennotierten Unternehmen zu einen privaten Unternehmen bezeichnet. Ein Going Privat geht üblicherweise damit einher, dass die Aktionäre eines Unternehmens von einem aktuellen oder neuen Investor ausgezahlt werden.

Going Public

Erstmalige Börsennotierung eines Unternehmens (Börsengang oder Initial Public Offering).

Goodwill

Beim Goodwill handelt es sich um jenen Teil des Praxis-/Kanzlei- bzw. Unternehmenswerts, der als Differenz zwischen dem Gesamtwert einer Praxis/Kanzlei bzw. eines Unternehmens und der Summe ihres/seines mit Zeitwerten bewerteten bilanzierten Nettovermögens. Der Goodwill somit den immateriellen Praxis-/Kanzlei- bzw. Geschäftswert dar, der aufgrund des verfügbaren Know-hows, der Managementleistung, der Marktstellung und/oder dem vorhandenen Kunden-/Mandantenstamm zustande kommt. Hierbei wird ein selbst geschaffener immaterieller Geschäftswert als originärer Goodwill und ein erworbener immaterieller Geschäftswert als derivativer Goodwill bezeichnet. Diese Unterscheidung ist bedeutsam, da der originäre Goodwill weder in der handelsrechtlichen noch steuerrechtlichen Bilanz als immaterieller Vermögenswert aktiviert werden darf. Dagegen besteht für den derivativen Goodwill nach Handelsrecht (§255 IV HGB) ein Aktivierungswahlrecht und nach Steuerrecht (§5 II EStG) eine Aktivierungspflicht.

Da bei Praxen und Kanzleien das mit Zeitwerten bewertete Praxis-/Kanzleivermögen in der Regel von sehr geringer Bedeutung ist, wird im Bereich der Freiberufler der Praxis-/Kanzleiwert fast ausschließlich durch den jeweiligen Goodwill determiniert, wobei der jeweilige Kunden-/ Mandantenstamm die wertbestimmende Größe darstellt.

Gründungsfinanzierung (Start Up-Finanzierung)

Die Gründungsfinanzierung dient dazu, ein Unternehmen in dessen Gründungsphase mit dem für die Umsetzung des Gründungskonzepts notwendigen Kapital zu versorgen. Für die Gründungsfinanzierung kann sowohl Eigenkapital als auch Fremdkapital zum Einsatz kommen. Die Gründungsfinanzierung im weiteren Sinne setzt dabei bereits in der Vorgründungsphase an, in der es gilt, die erforderlichen Mittel für die Gründungsvorbereitung bereit zu stellen. Üblicherweise werden die hierfür einzusetzenden Mittel durch Eigenkapital des Gründers oder einen von ihm aufgenommenen Privatkredit aufgebracht. Die Gründungsfinanzierung im engeren Sinne dient dagegen ab dem Zeitpunkt der formalen Unternehmensgründung zum Aufbau der Unternehmenstätigkeit. Da Kreditinstitute für die Vergabe von Gründungsdarlehen die Vorlage eines Businessplans verlangen, ist es in der Regel erst ab diesem Zeitpunkt möglich, Fremdkapital für die Umsetzung des Gründungsvorhabens aufzunehmen. Zum Einsatz kommen hierbei sowohl traditionelle Darlehen von Kreditinstituten, als auch Fördermittel zur Gründungsförderung. Bedeutendster Fördermittelanbieter ist in Deutschland die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW), die für Unternehmensgründer spezielle Fördermittelprogramme offeriert.

Institutionelle Investoren

Zu den institutionellen Investoren zählen große Institutionen, die oftmals über sehr umfangreiche Anlagemittel verfügen. Typische institutionelle Investoren sind Pensionsfonds, Versicherungen und Banken. Die von institutionellen Investoren investierten Mittel stammen aus von ihnen betreuten Eigenkapitalfonds.

Initial Public Offering (kurz: IPO)

Mit Initial Public Offering wird der erstmaligen Börsengang eines Unternehmens bezeichnet. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt wird und von einer Börse zum Börsenhandel zugelassen wird.

Konzernierung

Bei der Konzernierung handelt es sich um eine Ausprägung der Unternehmensvereinigung (M&A). Konstituierendes Merkmal der Konzernierung ist der Zusammenschluss von zwei Unternehmen, bei der beide Unternehmen rechtlich selbständig bleiben, aber eines der Unternehmen seine wirtschaftliche Selbständigkeit verliert. Eine Konzernierung kann durch Aufkauf der Anteilsmehrheit an einer Unternehmung, durch Schließung bestimmter Unternehmensverträge oder durch personelle Verflechtung erfolgen. Das Resultat solcher Verbindungen sind Konzerne.

Kanzleinachfolge

Unter einer Kanzleinachfolge wird die Weitergabe einer Kanzlei an einen neuen Inhaber verstanden. Die Kanzleiweitergabe erfolgt in der Regel gegen ein vom neuen Inhaber an den Praxisverkäufer zu entrichtendes Entgelt. Unterschieden werden eine geplante und eine ungeplante Kanzleinachfolge. Während eine geplante Kanzleinachfolge eine geordnete Übergabe der Kanzlei an den neuen Inhaber ermöglicht, wird eine ungeplante Kanzleinachfolge insbesondere bei einer schweren Erkrankung bzw. Verletzung oder beim Tod eines Kanzleiinhabers notwendig.

Kaufpreis

Der Kaufpreis einer Praxis/Kanzlei oder eines Unternehmens ist jener Preis, auf dessen Bezahlung sich der Verkäufer und der Käufer des Akquisitionsobjekts geeinigt haben. Der Kaufpreis eines Akquisitionsobjekts ist dessen Marktpreis, da in ihm steht jener Wert deutlich wird, den ein Käufer bereit ist zu entrichten. Neben den situativen Bedingungen des Kaufobjekts wird der Kaufpreis dabei auch durch die aktuellen Marktbedingungen am Markt für privat oder öffentlich gehandelte Unternehmensbeteiligungen bestimmt.  Der Kaufpreis eines Akquisitionsobjekts kann dabei auch deutlich von jenem Wert abweichen, den ein unabhängiger, objektiver Bewerter dem Akquisitionsobjekt beigemessen hat.

Kooperation

Unter einer Kooperation wird allgemein der Zusammenschluss von mindestens zwei Wirtschaftsakteuren verstanden, die bewusst auf einen Teil ihrer Entscheidungsfreiheit verzichten, um auf diese Weise ihre individuellen Ziele besser realisieren zu können. Unangetastet bleiben dabei sowohl die rechtliche Selbständigkeit der Wirtschaftsakteure wie auch deren wirtschaftliche Entscheidungsautonomie in jenen Bereichen, die nicht durch die Zusammenarbeit beeinflusst werden. Neben den Unternehmensvereinigungen (M&A) in Form von Konzernierung und Fusion, bei denen mindestens eine der involvierten Unternehmungen ihre wirtschaftliche Selbständigkeit verliert, stellen Kooperationen den zweiten Teilbereich der Unternehmenszusammenschlüsse dar.

Letter of Intent (kurz: LOI)

Schriftliche Absichtserklärung, in der die unterzeichnenden Parteien einander gegenseitig bestimmte Verhandlungsziele zusichern oder zumindest eine der unterzeichnenden Parteien der anderen Partei ein üblicherweise unverbindliches Angebot macht. Bei Praxis-/Kanzlei- und Unternehmensverkäufen geht die gegenseitige Zusicherung der Verkaufs-/ Kaufabsicht in der Regel mit der Verpflichtung des Verkäufers einher, nicht gleichzeitig mit anderen Parteien über einen Verkauf zu verhandeln.

Liquidationswert

Im Rahmen einer Unternehmensbewertung ermittelte Gesamtsumme der um Schulden und Liquidationskosten verminderten Veräußerungswerte der einzelnen Aktiva eines Bewertungsobjekts. Bei der Bewertung werden dabei die Liquidierung des Bewertungsobjekts und der anschließende Verkauf seiner Vermögenswerte unterstellt. Der Liquidationswert stellt somit die absolute Wertuntergrenze einer Praxis/Kanzlei bzw. eines Unternehmens dar.

Management Buy In (kurz: MBI)

Kauf eines Unternehmens durch ein unternehmensexternes Management.

Management Buy Out (kurz: MBO)

Erwerb eines Unternehmens durch das zum Erwerbszeitpunkt aktive Management des Kaufobjekts.

Mandantenstamm

Bei Freiberuflerpraxen und -kanzleien umfasst der Mandantenstamm die Gesamtheit ihrer aktuellen und ehemaligen Mandanten. Da die Beziehung zwischen Freiberufler und Mandant in der Regel durch ein besonderes Vertrauensverhältnis charakterisiert ist, das dazu führt, dass sich der Mandant an einen bestimmten Freiberufler gebunden fühlt und sich fortlaufend von ihm vertreten lässt oder sich zumindest im Bedarfsfall wieder an ihn wendet, stellt der Mandantenstamm üblicherweise den wichtigsten Vermögensgegenstand einer Praxis oder Kanzlei dar.

Matching

Unter Matching wird das systematische Abgleichen von Merkmalen verstanden, das dazu dient, eine Übereinstimmung von Merkmals- bzw. Suchprofilen zu erzielen. Im Rahmen von Praxis-/ Kanzlei- und Unternehmenszusammenschlüssen werden hierzu Einträge in Datenbanken abgeglichen, die dazu dienen, entweder für einen vorhandenen Kaufinteressenten eine Passendes Akquisitionsobjekt zu ermitteln, oder für ein vorhandenes Verkaufsobjekt einen passenden potentiellen Käufer herauszufiltern.

Mergers & Acquisitions (kurz: M&A)

Der englischsprachige Terminus der Mergers & Acquisitions entspricht dem deutschsprachigen Begriff der Unternehmensvereinigungen. Er umfasst Fusionen (Mergers) und die Konzernierung (Acquisitions) und deckt somit den gesamten Markt der Unternehmensverkäufe und -käufe ab.

Meilensteine

Bei Meilensteinen handelt es sich um bedeutende Zwischenziele im Rahmen eines Entwicklungsprozesses (Unternehmensentwicklung, Kooperationsverlauf, Projektablauf usw.). Bei Start Ups teilen Eigenkapitalinvestoren vielfach den zugesagten Investitionsbetrag in mehrere Tranchen auf, deren Auszahlung jeweils von der Erreichung eines weiteren Meilensteins abhängig gemacht wird.

Modifiziertes Ertragswertverfahren

Das modifizierte Ertragswertverfahren stellt ein Unternehmensbewertungsverfahren dar, das aus dem (Standard-)Ertragswertverfahren weiterentwickelt wurde, da dieses bei kleineren, eigentümergeführten Unternehmen, Praxen und Kanzleien zu deutlich überhöhten, am Markt nicht erzielbaren Bewertungsergebnissen führen kann. Wie beim (Standard-) Ertragswertverfahren wird auch beim modifizierten Ertragswertverfahren der Unternehmenswert ermittelt, indem errechnet wird, welchen Wert die zukünftig den Unternehmenseignern aus dem Unternehmen zufließenden finanziellen Überschüsse (Einzahlungen minus Auszahlungen) zum Bewertungsstichtag haben. Zu diese Zweck sind die zukünftigen Einzahlungsüberschüsse planerisch zu ermitteln und mit Hilfe eines bewertungsindividuellen Kapitalisierungszinssatzes auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen.

Um überhöhte Unternehmens-, Praxis- oder Kanzleiwerte zu vermeiden, gilt es jedoch die Zahlungsströme dahingehend zu modifizieren, dass der nach dem Verkauf schwindenden Bedeutung des vormaligen Inhabers für den Wert der Kanzlei durch eine Begrenzung der Dauer des Goodwill (Begrenzung auf 2 bis 5 Jahre) angemessen Rechnung getragen wird. Da mit einer begrenzten Goodwill-Dauer das Bewertungsobjekt nach deren Ende gedanklich aufhört zu existieren, ist darüber hinaus bei der Wertermittlung anstelle des Endwerts ein Liquidationswert (Zeitwert der Unternehmenssubstanz) zu verwenden. Zudem gilt es einen kalkulatorischen Unternehmerlohn als zusätzliche Kosten zu berücksichtigen. Zu modifizieren ist auch der bewertungsspezifische Kapitalisierungszinssatz, da eine begrenzte Goodwill-Dauer es erforderlich macht, den Zinssatz einer quasi-risikolosen inländischen Staatsanleihe mit einer der Goodwill-Dauer entsprechenden Laufzeit zu verwenden.

Multiplikatorverfahren

Multiplikatorverfahren stellen marktorientierte Vorgehensweisen zur Bewertung von Unternehmen dar. Charakteristisch für diese Bewertungsverfahren ist die Art der Wertermittlung, bei der im Rahmen der Bewertung eine Unternehmenskennzahl als Bezugsgröße dient und mit einem branchenspezifischen Multiplikator multipliziert wird. Die Nutzung von Multiplikatoren für die Bewertung von Unternehmen geht dabei von der Grundannahme aus, dass zwischen der verwendeten Bezugsgröße und dem Wert des Unternehmens ein linearer Zusammenhang besteht. Bei den für die Bewertung verwendeten Bezugsgrößen und Multiplikatoren handelt es sich dabei in der Regel um finanz- bzw. rechnungswesensbezogene Größen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder der Kapitalflussrechnung. Vereinzelt kommen auch nicht aus dem Finanz-/Rechnungswesen stammende Kennzahlen zum Einsatz (z.B. Umsatzwerttreiber). Typische Bezugsgrößen zur Ermittlung des Unternehmenswerts sind bilanzielles/buchmäßiges Eigenkapital, der Netto-Umsatz das Betriebsergebnis (EBIT) oder der operative freie Cash-Flow. Als Multiplikatoren kommen dagegen insbesondere das Kurs-Umsatz-Verhältnis, das Kurs-Gewinn-Verhältnis und das Kurs-Buchwert-Verhältnis zur Anwendung. Bei manchen branchenspezifischen Multiplikatorverfahren, beispielsweise zu Ermittlung des Werts von Steuerberaterpraxen und Rechtsanwaltskanzleien, wird für die Berechnung des Praxis- oder Kanzleiwerts zum Produkt aus Bezugsgröße und Multiplikator der Wert der Praxis- oder Kanzlei-Substanz (insbesondere die Praxis-/Kanzleiausstattung) hinzugerechnet.

Nachhaltiger Praxis-/Kanzleiertrag

Beim nachhaltigen Praxis- oder Kanzleiertrag handelt es sich um jenen finanziellen Überschuss, der im Rahmen der vorliegenden situativen Bedingungen auf Dauer von einem gleichqualifizierten Berufskollegen mit einer Praxis bzw. Kanzlei erzielbar ist. Um den nachhaltigen Ertrag zu ermitteln, ist der Praxis-/Kanzleiumsatz um all jene Bestandteile zu bereinigen, die entweder nicht auf Dauer anfallen (bspw. einmalige Beratungsleistungen) oder unmittelbar mit der Person des Praxis-/Kanzleiinhabers verbunden sind und von einem Berufskollegen nicht direkt erzielbar sind (bspw. Entgelt für Arbeitstätigkeiten in berufsbezogenen Schiedsgerichten). Um aussagekräftig Werte für den nachhaltigen Praxis-/Kanzleiertrag zu erhalten, werden üblicherweise die Umsätze mehrerer Jahre als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Von Bedeutung ist die Ermittlung des nachhaltigen Praxis-/Kanzleiertrags insbesondere im Bereich der Praxis- und Kanzleibewertung, da er beim Umsatzverfahren, dem im Bereich Freiberufler üblicherweise eingesetzten Praxis-/Kanzleibewertungsverfahren, die Grundlage für die Wertermittlung bildet.

Negativmerkmale

Bei Negativmerkmalen handelt es sich um im Bereich der Kontoführung um Vorkommnisse, die von Finanzdienstleistern wie der SCHUFA an die angeschlossenen Kreditinstitute weitergeben werden und im Rahmen der Bewertungsmodelle der Banken sich tendenziell negativ auf die Kreditwürdigkeit eines aktuellen oder potentiellen Kreditkunden auswirken. Zu den Negativmerkmalen zählen beispielsweise Rücklastschriften, mangels Kontodeckung zurückgewiesene Schecks sowie eingelegte Wechselproteste. Darüber hinaus werden von der SCHUFA auch Insolvenzen, neue Kontoeröffnungen, verbindliche Kreditanfragen und Kreditaufnahmen sowie Mahnbescheide und auch eidesstattliche Versicherungen weiter gemeldet.

Notfallkoffer/Notfallplan

Ein Notfallkoffer bzw. Notfallplan dient dazu, die reibungslose Weiterführung eines Unternehmens, einer Praxis oder einer Kanzlei sicher zu stellen, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis (Unfall, Krankheit oder Tod) es dem Eigentümer eines Unternehmens, einer Praxis oder einer Kanzlei unmöglich macht, weiter seine Aufgaben im Rahmen der Unternehmensführung wahr zu nehmen. Zu diesem Zweck werden in einem Notfallkoffer die für die reibungslose Betriebsweiterführung notwendigen Dokumente, Unterlagen, Planungen und Arbeitsanweisungen systematisch zusammengestellt. Eine sachgerechte Notfallplanung umfasst hierbei auch eine gezielte Bereitstellung von Vollmachten und die frühzeitige Regelung der Erbangelegenheiten im Rahmen eines Unternehmertestaments.

Portfolio

Bezeichnet allgemein die Summe der Geldanlagen, die sich im Eigentum eines Anlegers befinden. Im Bereich der Unternehmenszusammenschlüsse bezeichnet ein Portfolio die Gesamtheit des in einzelnen Beteiligungen investierten Kapitals einer Beteiligungsgesellschaft.

Praxisnachfolge

Mit dem Begriff der Praxisnachfolge wird die Weitergabe einer Praxis an einen neuen Inhaber bezeichnet. Die Praxisweitergabe erfolgt in der Regel gegen ein vom Praxiserwerber an den Praxisverkäufer zu entrichtendes Entgelt. Unterschieden werden eine geplante und eine ungeplante Praxisnachfolge.

Praxisvermittler/Kanzleivermittler

Bei einem Praxisvermittler oder Kanzleimittler handelt es sich um eine Person, die als Makler zwischen einem Verkäufer und potentiellen Käufern einer Praxis oder Kanzlei tätig ist. Für seine Vermittlungstätigkeit wird ein Praxis-/Kanzleimittler üblicherweise mittels einer Provision entlohnt, die sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer zu entrichten ist und bei Überschreiten einer festgelegten MIndestprovision als prozentualer Anteil am Verkaufspreis errechnet wird. Im Bereich der Freiberufler sind dabei Provisionen in Höhe von 3 % bis 5 % des Verkaufspreises branchenüblich.

Privat Equity

Oberbegriff für alle Arten von privatem Beteiligungskapital im Bereich der Unternehmensfinanzierung. Anders als Public Equity, das von einem Unternehmen über eine Börse eingenommen wird, stammt Privat Equity entweder direkt von vermögenden Privatpersonen bzw. institutionellen Anlegern oder wird Eigenkapitalfonds bereitgestellt.

Rückrechnungsklausel (Abschmelzklausel)

Regelung insbesondere in Kaufverträgen von Praxen und Kanzleien, die festlegt, in welchem Umfang ein Praxis-/Kanzleiverkäufer eine monetäre Kompensation zu leisten hat, wenn während eines sich an den Zeitpunkt der Betriebsübergabe anschließenden Kontrollzeitraums der Umsatz der Praxis/Kanzlei sinkt. Zur Wertermittlung wird der Umsatz am Übergabestichtag mit dem Umsatz zudem in der Rückrechnungsklausel festgelegten Kontrollzeitpunkt verglichen. Der Kontrollzeitraum beträgt in der Regel 9 bis 12 Monate. Damit eine objektive Beurteilung der Umsatzentwicklung möglich ist, sind für den Praxis-/Kanzleikäufer in der Rückrechnungsklausel für die Dauer des Kontrollzeitraums Vorgaben zu definieren (keine Standortverlagerung, keine strategische Neuorientierung (bspw. durch eine Fokussierung auf einzelne Mandantengruppen), keine Veränderung der Honorarstruktur sowie eine Freisetzung Mitarbeitern, die für die Mandantenbindung wichtig sind.

Share Deal

Im Rahmen einer Unternehmensübernahme erwirbt der Käufer vom Verkäufer Geschäftsanteile am Kaufobjekt. Das Kaufobjekt wird dabei in der zum Übergabezeitpunkt bestehenden Rechtsform übernommen. Das Gegenstück dazu stellt der Asset Deal dar.

Share Offer

Übernahmeangebot, bei dem der offerierte Preis pro Aktie in Form von Aktien des übernehmenden Unternehmens beglichen wird. Zugrunde gelegt wird jeweils der Aktienkurs des Bieters zu einem festgelegten Zeitpunkt. Dabei besteht bei börsennotierten Kaufinteressenten stets die Gefahr der Kurspflege vor Veröffentlichung des Kaufangebots.

 

Squeeze Out

Erzwingung des Anteilsverkaufs von Minderheitsaktionären durch den Hauptaktionär. Sobald in Deutschland ein Anteilseigner 95 Prozent des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft hält, besteht für ihn die Möglichkeit, die verbleibenden Minderheitsaktionäre mittels eines Zwangsangebots abzufinden und sie aus dem Unternehmen heraus zu drängen. Nach deutschem Recht werden Minderheitsaktionäre im Rahmen eines Sqeeze Outs grundsätzlich mittels einer Barabfindung entschädigt. Ein Squeeze Out wird typischerweise im Vorfeld der vollständigen Verschmelzung eines Kaufobjekts auf den Käufer oder im Vorfeld eines Going Privat durchgeführt.

Start Up

Gängige Bezeichnung für eine Unternehmensgründung, insbesondere in technologiedominierten, wachstumsstarken (High-Tech-)Branchen.

Target

Zielobjekt einer Unternehmensübernahme oder zumindest einer qualifizierten Unternehmensbeteiligung.

Tender Offer

Öffentliches Übernahmeangebot für die Aktien eines Unternehmens, bei dem der Kaufinteressent den Aktionären des Kaufobjekts anbietet, deren Anteile bis zu einem festgelegten Zeitpunkt zu einem fixen Preis zu erwerben.

Überleitende Tätigkeit

Im Anschluss an die Betriebsübergabe stattfindende Mitarbeit des Alteigentümers, die dazu dient, den Erwerber in die Abläufe der Praxis/Kanzlei einzuarbeiten, den Kontakt zwischen Erwerber und Mandanten zu verbessern und den Mandanten Normalität zu signalisieren. Die Entlohnung für die überleitende Tätigkeit wird in der Regel durch die Bezahlung des Kaufpreises abgegolten.

Übernahmeobjekt (Takeover Target)

Zielobjekt eines freundlichen oder unfreundlichen Versuchs der Unternehmensübernahme.

Umsatzverfahren

Unternehmensbewertungsverfahren, das auf Basis des nachhaltigen Umsatzes eines Bewertungsobjekts dessen Wert ermittelt. Nach dem Umsatzverfahren errechnet sich der Wert eines Bewertungsobjekts, aus der Summe seines Substanzwerts und seines Goodwills. Der Substanzwert repräsentiert den Wert des zu Tageswerten bewerteten Sachanlagevermögens. Der Goodwill ergibt sich, indem der nachhaltige Umsatz des Bewertungsobjekts (Bezugsgröße) mit einem objektspezifischen Multiplikator (Kurs-Umsatz-Verhältnis) multipliziert wird.

 

Während das Umsatzverfahren bei der Bewertung von Unternehmen lediglich als Kontrollverfahren eingesetzt wird, stellt es im Bereich der Bewertung von Selbständigenpraxen und -kanzleien das bevorzugte Verfahren dar. So empfehlen sowohl die Bundessteuerberaterkammer (kurz: BStBK) als auch die Bundesrechtsanwaltskammer (kurz: BRAK) den Einsatz dieses Verfahren für die Bewertung von Steuerberaterpraxen und Rechtsanwaltskanzleien, da dieses Verfahren erfahrungsgemäß die marktgerechtesten Wertansatze liefert.

Unternehmensnachfolge

Unter einer Unternehmensnachfolge wird die Weitergabe eines Unternehmens an einen neuen Eigentümer bezeichnet. Die Unternehmensweitergabe erfolgt in der Regel gegen ein vom neuen Eigentümer an den Unternehmensverkäufer zu entrichtendes Entgelt. Unterschieden werden eine geplante und eine ungeplante Unternehmensnachfolge.

Vertraulichkeitsvereinbarung (Geheimhaltungsverpflichtung)

Auch als Letter of Confidentiality (kurz: LOC) oder Non-Disclosure-Agreement (kurz: NDA) bekannte vertragliche Regelung, die im Rahmen von Praxis-/Kanzlei- und Unternehmensverkäufen dazu dient, die am Verkaufsprozess beteiligten Parteien vor einer unzulässigen Informationsweitergabe zu schützen. Um dies zu erreichen, ist vor der Übergabe von vertraulichen Informationen, die den Verkäufer oder den potentiellen Käufer betreffen, eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen, die dem geschädigten Partner bei Missachtung der Vereinbarung eine Möglichkeit zur Erzielen einer Kompensationsleistung ermöglicht.

Vorgründungsphase (Pre Seed-Phase)

Bei der Vorgründungsphase handelt es sich um die der formellen Gründung eines Unternehmens vorhergehende Phase der Gründungsvorbereitung. Von zentraler Bedeutung sind in dieser Phase die systematische Erarbeitung eines sachgerechten Businessplans, dessen gezielte Umsetzungsvorbereitung sowie die Sicherstellung der Finanzierung des Gründungsvorhabens.

White Knight

Als White Knight (weißer Ritter) wird ein potentieller Übernehmer eines Kaufobjekts bezeichnet, der vom Management des Kaufobjekts ins Spiel gebracht wird, wenn das Kaufobjekt Ziel des Versuchs einer feindlichen Übernahme ist.