Bewertungsgutachten

Im Rahmen der Kanzleibewertung bzw. Praxisbewertung erstellen wir für Sie ein neutrales und unabhängiges Gutachten, um Ihren Kanzleiwert bzw. Praxiswert zu ermitteln. Dieser Wert kann dann für Sie Anhaltspunkt und Verhandlungsgrundlage für eventuelle Kaufpreisangebote sein.

Zur Erstellung eines Bewertungsgutachtens werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vollständig ausgefüllter Fragenbogen für die Bewertung mit Festlegung des Bewertungsstichtags
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) der letzten 3 Geschäftsjahre mit Summen- und Saldenliste für das laufende Jahr
  • Jahresabschlüsse der vergangenen 3 Jahre (inkl. Kontennachweise)
  • Bei kleineren Kanzleien ggf. Einnahmenüberschussrechnung der letzten 3 Jahre
  • Aktuelles Anlagen- und Abschreibungsverzeichnis mit Kennzeichnung derjenigen Anlagen, die sich im Eigentum des Verkäufers befinden
  • Aktueller Lohn- und Gehaltsspiegel mit Auflistung sämtlicher Mitarbeiter (mit Untergliederung nach Qualifikation, Anzahl der Stunden pro Woche, seit wann im Unternehmen tätig, Gehalt pro Monat)
  • Anonymisierte Mandantenliste auf Basis unseres Musters
  • Bei Sozietäten, Partner-/Kapitalgesellschaften und Bürogemeinschaften: Kopie des Sozietäts-, Gesellschafter- bzw. Geimeinschaftsvertrags
  • Aufstellung einer Liste mit Gegenständen, die ggf. nicht mitverkauft werden und herausgerechnet werden müssen sowie Benennung des jeweiligen Substanzwerts
  • Kopien der auf die Kanzlei laufenden Darlehensverträge
  • Kopien der vorliegenden Wartungsverträge
  • Kopien der Leasing-, Dauerliefer-, Miet- und Pachtverträge
  • Falls die Räumlichkeiten käuflich erworben werden könnnen: gesonderte Darstellung der Konditionen
  • Bei der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft: Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs

Bei der Erstellung eines Bewertungsgutachtens gehen wir dabei wie folgt vor:

  • Wir ermitteln zunächst die Ausgangslage und einige Eckdaten sowie den Bewertungsanlass, erläutern Ihnen anschließend unsere Vorgehensweise und senden Ihnen dann ein schriftliches Angebot nebst einem Fragebogen sowie einer Checkliste zu.
  • Nach Auftragserteilung werden wir Ihr Gutachten erstellen, das je nach Lage der Dinge einen Umfang von ca. 20-40 Seiten haben kann.
  • Während der Gutachtenserstellung werden wir mit Ihnen dann auch noch alle offenen Fragen klären und ggf. fehlende Unterlagen anfordern.
  • Nach Fertigstellung werden wir Ihnen das Wertgutachten übermitteln und die Ergebnisse erläutern.
  • Für die Erstellung eines Bewertungsgutachtens brauchen wir, sofern alle Unterlagen vorliegen und offene Fragen geklärt sind, erfahrungsgemäß 8-10 Werktage.
  • Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Falls Sie unsere Hilfe bei der Erstellung eines Wertgutachtens in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung.