Hilfe / FAQ
In der Rubrik „Hilfe / frequently asked questions (FAQ) möchten wir Ihnen Antworten auf häufige Fragen geben, die uns immer wieder gestellt werden.
Themenübersicht
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Zu unseren Zielgruppen gehören Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Patentanwälte und selbständige Buchhalter.
Wir bieten Kanzleiverkäufern eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Dazu gehört die persönliche Beratung und Gesprächsmoderation von Verkaufsverhandlungen, die aktive oder passive Suche nach Kaufinteressenten, die Aufbereitung von Unterlagen sowie Erstellung eines Exposés, der Nachweis bzw. Vermittlung von ernsthaften und geprüften Kaufinteressenten sowie die Erstellung von Kanzleibewertungsgutachten.
Wir verfügen bundesweit über etwa 4.000 Kaufinteressenten mit steigender Tendenz.
In den letzten Jahren wurden ca. 250 Kanzleien über unser Unternehmen verkauft.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kanzlei frühestens nach dem 55. Lebensjahr mit einer Vorlaufzeit von 4-6 Monaten zu verkaufen.
Wir empfehlen Ihnen, die Kanzlei ca. 4-6 Monate vor der eigentlichen Abgabe zum Verkauf anzubieten.
Der Kaufpreis bzw. der Kanzleiwert hängt von verschiedenen wertsteigernden und wertmindernden Faktoren ab und orientiert sich am nachhaltigen Netto-Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Bitte sprechen Sie uns konkret an, falls Sie wissen möchten, welchen Wert Ihre Kanzlei hat. Jeder Fall ist anders. Gerne erstellen wir für Sie ein Kanzleibewertungsgutachten, entweder in ausführlicher Form oder als Kurzgutachten.
Wir empfehlen Ihnen, nach Möglichkeit auf jeden Fall eine überleitende Tätigkeit anzubieten, da Kanzleiwerber in der Regel einen Kaufpreis nur für diejenigen Mandanten bezahlen, die auch tatsächlich zum Erwerber übergegangen sind. Eine überleitende Tätigkeit sollte also auf jeden Fall in ihrem eignen Interesse liegen.
Wir empfehlen Ihnen, je nach Kanzleigröße und Mandantenansprüchen eine überleitende Tätigkeit von mindestens 2 Monaten anzubieten.
Die Konditionen hängen vom Einzelfall ab und sollten Sie mit dem Erwerber verhandeln. Je nach Komplexität sollte die überleitende Tätigkeit direkt nach dem Kanzleiverkauf in Vollzeit, zu einem späteren Zeitpunkt jedoch mit einer reduzierten wöchentlichen Stundenzahl erfolgen.
Wenn Sie Wert darauf legen, nur mit ernsthaften und geprüften Kaufinteressenten zu verhandeln, die Ihre Kanzlei auch tatsächlich erwerben und nicht nur aus Neugierde schauen wollen, wer etwas zu verkaufen hat, dann sollten Sie auf jeden Fall einen Kanzleivermittler beauftragen. Wir als Kanzleivermittler verfügen über umfassende Kompetenz, gute Kontakte und langjährige Erfahrung und bieten Ihnen neben persönlicher Beratung und Begleitung von Verkaufsverhandlungen den Nachweis bzw. die Vermittlung von ausschließlich ernsthaften und geprüften Kaufinteressenten.
Als Kanzleivermittler verfügen wir neben umfassender Kompetenz und Marktkenntnis über gute Kontakte. Wir vermitteln ausschließlich ernsthafte und geprüfte Interessenten und nicht solche, die nur mal aus Neugierde schauen wollen, wer etwas zu verkaufen hat, ohne jedoch ernsthaftes Interesse zu haben.
Wir vermitteln ausschließlich geprüfte und ernsthafte Kaufinteressenten. Alle Kaufinteressenten zahlen bei Beauftragung eine Erstbearbeitungspauschale, die im Erfolgsfall jedoch wieder angerechnet wird. An dieser Stelle trennen wir im Gegensatz zu allen anderen Mitbewerbern bereits die Spreu vom Weizen: wer nicht bereit ist, eine Erstbearbeitungspauschale zu bezahlen, gehört nach unserem Verständnis nicht zum Kreis der ernsthaften Kaufinteressenten.
Die persönliche Beratung für Kanzleiverkäufer gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Wir legen großen Wert darauf, dass wir jeden Kanzleiverkäufer persönlich kennen. Nur wenn das der Fall ist, kann nach unserem Verständnis eine Kanzleiübertragung erfolgreich sein. Neben einem persönlichen Kennenlernen begleiten wir Kanzleiverkäufer in allen Phasen des angedachten Kanzleiverkaufs von den Vorbereitungen über den Nachweis von Interessenten, Gesprächsmoderation, Verhandlungsführung bis hin zum Vertragsabschluss und der Phase nach Kanzleiübergabe. Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne.
Es handelt sich hierbei um den Zusammenschluss von mindestens zwei Kanzleien, wobei mindestens eine der Parteien ihre rechtliche Selbständigkeit verliert. Wird dabei ein Unternehmen auf ein anderes verschmolzen, wird dies als Fusion durch Aufnahme bezeichnet. Eine Fusion durch Neubildung liegt dagegen dann vor, wenn die fusionierenden Unternehmen in eine neu zu gründende Gesellschaft eingebracht werden.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir senden Ihnen dann zunächst unsere Unterlagen zu. Bitte füllen Sie alle Unterlagen aus und nennen Sie uns Ihre konkreten Vorstellungen. Sie können dabei entscheiden, ob Sie uns mit der passiven oder aktiven Suche beauftragen möchten. Sobald die Unterlagen wieder vollständig bei uns eintreffen, werden wir Ihnen zunächst die Erstbearbeitungspauschale berechnen, um die ernsthafte Beauftragung sicher zu stellen. Die Erstbearbeitungspauschale werden wir Ihnen bei Eintritt eines Erfolgsfalls wieder anrechnen. Sobald Sie unsere Rechnung beglichen haben, werden wir Ihnen entsprechende Angebote zusenden.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir senden Ihnen dann zunächst unsere Unterlagen zu. Bitte füllen Sie alle Unterlagen aus und nennen Sie uns Ihre konkreten Vorstellungen. Wenn wir Ihnen derzeit kein geeignetes Angebot unterbreiten können, empfehlen wir Ihnen, uns mit der aktiven Suche im Rahmen eines zusätzlichen Dienstleistungsvertrags zu beauftragen.
Bei der passiven Suche senden wir Ihnen nur dann entsprechende Angebote zu, sobald diese vorliegen. Bei der aktiven Suche beauftragen Sie uns im Rahmen eines gesonderten Dienstleistungsvertrags zusätzlich zum bestehenden Nachweis- und Vermittlungsvertrag mit der individuellen Suche z. B. nach einer zu verkaufenden Kanzlei genau nach Ihren Zielvorstellungen.
Wir senden Ihnen nur dann Angebote zu, sobald diese vorliegen. Wenn die Zusendung schneller gehen soll, empfehlen wir Ihnen, uns mit der aktiven Suche im Rahmen eines zusätzlichen Dienstleistungsvertrags zu beauftragen.
Das hängt ganz von Ihren persönlichen Zielen ab. Wenn Sie selbst über gute Kontakte zu potentiellen Mandanten verfügen bzw. in der Lage sind, Mandanten zu akquirieren, können Sie sich natürlich auch ohne einem Kanzleikauf selbständig machen. Der Kauf einer Kanzlei hat jedoch den Vorteil, dass Sie auf bestehende Infrastrukturen aufbauen können und somit ggf. schneller erfolgreich sind.
Der Vorteil besteht darin, dass Sie auf bestehende Strukturen aufbauen und die Kanzlei ausbauen können. Außerdem können Sie den Bekanntheitsgrad des Verkäufers für sich nutzen.
Es existieren verschiedene Möglichkeiten, eine geeignete Kanzlei zu finden. Zum einen könnten Sie selbst suchen, indem Sie z. B. auf Anzeigen in Fachzeitschriften oder Kammermitteilungen reagieren oder selbst Anzeigen schalten. Eine andere Möglichkeit besteht darin, uns als Kanzleivermittler zu beauftragen, da wir ggf. über bestehende Angebote verfügen. Sollten dennoch keine geeigneten Angebote in unserem Portfolio sein, empfehlen wir Ihnen, uns mit der aktiven Suche nach einer geeigneten Kanzlei zu beauftragen.
Grundsätzlich geht es beim Kauf einer Kanzlei ja darum, dass möglichst alle Mandanten auf den Erwerber übergehen und der bislang erzielte Umsatz sowie Gewinn auch zukünftig erzielt werden kann. Damit dies gelingt, sollten Sie sich auf jeden Fall von uns beraten lassen. Wir stellen Ihnen gerne entsprechende Checklisten zur Verfügung, auf was alles geachtet werden sollte. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Welchen Wert Ihre Kanzlei hat, hängt vom Einzelfall ab und orientiert sich hauptsächlich am nachhaltigen Netto-Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie an verschiedenen werterhöhenden und wertmindernden Faktoren. Dazu zählen u. a. Tätigkeitsschwerpunkte, Mandantenstruktur, regionale Lage und Mitarbeiterqualifikationen. Um den genauen Wert zu ermitteln, sollten Sie sich von uns beraten oder ein Kanzleibewertungsgutachten erstellen lassen. Bitte sprechen Sie uns an, wir senden Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot zu.
Bei einem Kanzleibewertungsgutachten ermitteln wir grundsätzlich nicht den Kaufpreis für die Kanzlei, sondern den Kanzleiwert. Eine Kanzlei ist bekanntlich nur das wert, was ein Käufer hierfür zu bezahlen bereit ist, daher kann der Kanzleiwert als rechnerische Größe dienen und ggf. vom tatsächlichen Kaufpreis abweichen.
Das Kanzleiwertgutachten dient Ihnen insbesondere als Verhandlungsgrundlage, um Kaufpreisvorstellungen zu plausibilisieren. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Kanzleiverkäufer mit einem vorliegenden Kanzleibewertungsgutachten meistens einen höheren Kaufpreis für ihre Kanzlei erzielen, als jene Kanzleiverkäufer, bei denen kein Gutachten vorliegt. Insofern empfehlen wir grundsätzlich immer die Erstellung eines Bewertungsgutachtens, entweder als ausführliches Gutachten oder aber auch als indikatives Kurzgutachten.
Wenn Sie ein Kanzleibewertungsgutachten über unser Unternehmen erstellen lassen wollen, senden wir neben einem konkreten Angebot eine Checkliste sowie einen speziellen Fragebogen zu. Zur Erstellung des Gutachtens brauchen wir dann den ausgefüllten Fragebogen sowie alle auf der Checkliste genannten Unterlagen. Falls Sie wissen möchten, um welche Unterlagen es sich im Einzelnen handelt, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
Sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen, brauchen wir für die Erstellung des Gutachtens ca. 4-5 Wochen ab Beauftragung.
Das Honorar für die Erstellung des Gutachtens orientiert sich grundsätzlich an der Komplexität. Demnach beträgt das Honorar für ein Kurzgutachten mindestens 2.500,00 Euro zzgl. MwSt., ein ausführliches Gutachten hingegen kostet mindestens 3.500,00 Euro zzgl. MwSt.
Für die Erstellung eines Kanzleibewertungsgutachtens gibt es verschiedene Anlässe. Dazu zählen z. B. der Kanzleiverkauf bzw. der Verkauf einer Beteiligung, der Ein- und Austritt von Gesellschaftern, aber auch ein Zusammenschluss / Fusion / Einbringung. Darüber hinaus kann auch die externe Rechnungslegung sowie Abfindungsfälle im Scheidungsrecht oder Schiedsgerichtsfälle Anlass für die Erstellung eines Kanzleiwertgutachtens sein.
Ob Sie ein neutrales Gutachten oder ein Parteiengutachten erstellen lassen sollen, hängt ganz allein von Ihrer Zielsetzung ab. Bei einem Parteiengutachten können Sie einzelne Inhalte des Gutachtens beeinflussen bzw. modifizieren, bei einem neutralen Gutachten nicht. Das neutrale Gutachten dient hauptsächlich als geeignete und neutrale Verhandlungsgrundlage und eignet sich für Verkaufsverhandlungen. Wir empfehlen unseren Auftraggebern, ein neutrales Gutachten erstellen zu lassen, da dieses Gutachten flexibler einsetzbar ist.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir senden Ihnen dann zunächst unsere Unterlagen zu. Bitte füllen Sie alle Unterlagen aus und nennen Sie uns unsere Zielvorstellung bzw. den konkreten Personalbedarf. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen, uns auch mit der aktiven Suche nach geeignetem Personal im Rahmen eines zusätzlichen Dienstleistungsvertrags zu beauftragen. Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne.
Neben der persönlichen Beratung bieten wir Ihnen entweder eine passive oder eine aktive Suche nach geeignetem Personal an. Wir vermitteln nicht nur Berufsträger wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Patentanwälte, sondern auch zusätzliches Fachpersonal wie z. B. Prüfungsleiter, Prüfungsassistenten, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter, Steuerfachangestellte, Buchhalter und Rechtsanwaltsfachangestellte usw.
Wenn Sie eine bestimmte Person, bzw. einen bestimmten Personenkreis ansprechen möchten, bieten wir Ihnen unsere diskrete und professionelle Unterstützung an. Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne.
Bitte lassen Sie uns zunächst Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (per Briefpost oder Email) ggf. mit Sperrvermerken zukommen. Im Anschluss daran werden wir uns dann bei Ihnen melden und alle weiteren Einzelheiten zum konkreten Stellenangebot mit Ihnen besprechen.
Selbstverständlich ist das möglich. Bitte lassen Sie uns einfach Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen ggf. mit Sperrvermerken zukommen. Wir nehmen Sie dann gerne in unsere Bewerberdatenbank auf und werden Sie unaufgefordert informieren, sobald geeignete Stellenangebote vorliegen.
Neben der eigenen Suche nach Personal können Sie auch uns mit der Suche und Vorauswahl beauftragen. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen und umfassende Branchenkontakte. Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne.
Selbstverständlich vermitteln wir auch Bürogemeinschaften.
Wir vermitteln ausschließlich Kooperationen zwischen Berufsträgern wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Patentanwälte.
Die reine Vermittlung von Immobilien ohne Mandantenstamm bieten wir leider nicht an, bitte wenden Sie sich an einen örtlichen Immobilienmakler.